Getrennt, nicht geschieden
Die gefährliche Phase für Vermögen und Erbe
„Wir sind doch getrennt.“ —
Juristisch oft ohne Relevanz.
Getrennt leben heißt nicht rechtlich getrennt. Solange keine saubere und rechtssichere Zäsur gesetzt ist, wirken Bindungen fort: gemeinschaftliche Testamente, Bezugsrechte, erbrechtliche Bindungen – und damit auch Ansprüche, die niemand mehr auf dem Schirm hat.
Das ist menschlich nachvollziehbar – juristisch aber oft ohne Relevanz. Wer in dieser Zwischenphase keine belastbare Regelung hat, kann erleben, dass Vermögen im Ernstfall an Personen fließt, die er nicht mehr begünstigen wollte.
Inklusive Pflichtteils- und Erbansprüchen des getrennt lebenden Ehepartners. Das ist die Grauzone, die teuer werden kann.
Direkter Risiko-Check
Lassen Sie die juristische Lücke in Ihrer Trennungsphase schließen – bevor daraus ein Totalschaden wird.
Unverbindlich anfragenErbrecht + Zugewinn laufen weiter. Still. Und teuer.
Erbrechtliche Risiken im Todesfall
Der getrennt lebende Ehepartner kann im Todesfall weiterhin erben oder Pflichtteilsanspüche haben – selbst dann, wenn ein Testament existiert, das vermeintlich alles regelt.
Güterrechtliche Risiken durch fortlaufenden Zugewinn
Oft läuft der Zugewinn bis zur Scheidung wirtschaftlich weiter. Vermögenszuwächse erhöhen die spätere Ausgleichsbasis – auch bei jahrelanger Trennung.
Der GAU in Patchwork-Konstellationen: „Kinder als Erben“ reicht nicht
Selbst wenn die Kinder als Erben eingesetzt sind, bleibt eine klassische Falltür: Stirbt zuerst der Mandant und später eines der Kinder ohne eigene Regelung, kann nach gesetzlicher Erbfolge der noch lebende Elternteil des Kindes erben – also ausgerechnet der frühere Partner.
Das gilt auch über die Scheidung hinaus. Das ist in der Praxis fast nie gewollt – passiert aber, wenn die Kette nicht sauber geschlossen ist.
Was wir für Sie tun
Wir sichern die Trennungsphase mit einer stringenten, belastbaren Struktur ab.
Erbrechtliche Absicherung
Prüfung und Neuordnung von Testament, Erbvertrag, Bindungen, Bezugsrechten, Ersatz- und Nachfolgeklauseln.
Güterrechtliche Absicherung
Klare Strategie zu Zugewinn, Stichtagen, Vermögensbewegungen und Dokumentation.
Wirtschaftliche Umsetzung
Pragmatische Regelungen, die verhandlungs- und vollzugstauglich sind – keine Theorie, sondern Praxis.
Konfliktfestigkeit
Gestaltung so, dass sie im Streitfall trägt – suaviter in modo, fortiter in re.
Sprechen Sie mit uns, bevor die Zwischenphase zum Totalschaden wird.
Wir schaffen Klarheit, schließen die Lücken und bringen die Struktur in eine Form, die hält. Unverbindlich. Vertraulich.
Wie wir arbeiten
Wir sichern die Trennungsphase gezielt ab: erbrechtliche und güterrechtliche Lücken werden geschlossen, die Struktur in eine vollzugstaugliche Form gebracht.
Unser Ziel: Klarheit – diskret, präzise, ohne Show. Suaviter in modo, fortiter in re.
Die Zwischenphase ist die gefährlichste.
Wer jetzt handelt, schlägt die Falltür. Wer wartet, riskiert, dass sie zuschlägt.
Jetzt Termin vereinbaren