Zugewinnausgleich & Ehevertrag
Das übersehene Risiko für Unternehmer und Vermögende
Ein Ehevertrag kann gut sein –
und trotzdem kippen.
„Wir prüfen Eheverträge nicht akademisch, sondern forensisch: Wo ist der Vertrag verwundbar? Wo entsteht Verhandlungsdruck? Und wo setzt man klug an – je nachdem, ob man den Vertrag angreifen oder verteidigen muss?"
Viele Mandanten kommen mit einem Ehevertrag, der auf dem Papier besteht. Die Frage ist nicht, ob er existiert – sondern ob er im Ernstfall hält. Und: Was passiert mit dem Vermögen, das in der Ehe entstanden ist, selbst wenn der Vertrag wirksam ist?
Genau hier liegt das größte Risiko für Unternehmer und Vermögende: der Zugewinnausgleich. Bekannt, aber systematisch unterschätzt.
Direkter Risiko-Check
Lassen Sie Ihren Zugewinn-Hebel quantifizieren – bevor die Gegenseite es tut.
Unverbindlich anfragen„Das Unternehmen gehört doch mir." – Juristisch oft irrelevant.
Der Zugewinnausgleich knüpft nicht an Eigentum an, sondern an Vermögenszuwächse während der Ehe. Damit können auch Wertsteigerungen, stille Reserven, thesaurierte Gewinne oder Unternehmenswertentwicklungen zu erheblichen Ausgleichsforderungen führen.
Die Folge in der Praxis: hohe Zahlungen, Liquiditätsdruck, Refinanzierungszwang – bis hin zur wirtschaftlichen Belastung des Betriebs. Ohne belastbare Gestaltung kann eine Trennung zu Geldforderungen führen, die betriebswirtschaftlich unvernünftig sind – aber rechtlich durchsetzbar.
Das Familienrecht macht keine Ausnahme für Unternehmerlogik. Wer das ignoriert, überlässt dem Gesetz die Entscheidung.
Was wir für Sie konkret tun
Wir arbeiten mit einem klaren Prinzip: Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag, Vermögensstruktur und Testament gehören gemeinsam auf den Tisch – immer auch durch die Brille des Steuerrechts.
Ehevertrag-Check
Wir identifizieren Risiken der Unwirksamkeit und Angriffspunkte – oder stärken die Verteidigungslinie.
Zugewinn-Risikoanalyse
Wir quantifizieren den Hebel: Wertentwicklung, stille Reserven, Thesaurierung, Bewertungsfragen.
Strategie & Umsetzung
Wir entwickeln eine Verhandlungs- und Vertragsstrategie – bis hin zur belastbaren Scheidungsfolgenlösung.
Gesamtstruktur
Wir verzahnen Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu einer konsistenten Lösung.
Für wen das besonders relevant ist
Unternehmer, Gesellschafter, Geschäftsführer
Wer ein Unternehmen führt, riskiert bei Trennung Liquiditätsdruck und Refinanzierungszwang – wenn die Struktur nicht stimmt.
Vermögende Privatpersonen
Immobilien- oder Beteiligungsvermögen wächst still – und wird im Scheidungsfall zum Bewertungsstreit.
Ehepartner mit bestehendem Ehevertrag
Wer Klarheit über Wirksamkeit und Reichweite braucht – vor der Eskalation, nicht danach.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie verhandeln.
Eine saubere Prüfung und klare Strategie schaffen Verhandlungsmacht. Unverbindlich. Vertraulich.
Wie wir arbeiten
Wir prüfen nicht isoliert. Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag, Vermögensstruktur und Testament gehören zur Prüfung auf den Tisch – und zwar immer auch durch die Brille des Steuerrechts. Nur so entsteht ein belastbares, konsistentes Gesamtbild.
Unser Ziel ist eine Lösung ohne jahrelangen und teuren Rechtsstreit – idealerweise eine tragfähige Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn aber Streit unvermeidbar ist, dann führen wir ihn konsequent für Sie: suaviter in modo, fortiter in re.
Verhandlungsmacht beginnt mit Klarheit.
Eine saubere Prüfung und eine klare Strategie schaffen Verhandlungsmacht – und verhindern teure Fehlentscheidungen.
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